AGB


 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FLEXOPTIX GMBH
(Stand 13.01.2012)

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Lieferungen von Flexoptix GmbH („Flexoptix“, Mühltalstr. 153, 64297 Darmstadt, Sitz: Darmstadt, Registergericht: Darmstadt, HRB 97014) erfolgen ausschließlich an gewerbliche Kunden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB und zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten gegebenenfalls beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.

1.2 Anders lautende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie von Flexoptix schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Flexoptix.

1.4 Flexoptix behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und bittet alle Besteller um entsprechende Überprüfung auf Aktualität.

 

 

2. VERTRAG UND BESTELLUNG

2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrages zustande und richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Annahme vom Besteller anerkannt werden.

Nach Eingang einer Bestellung kann Flexoptix dem Besteller eine Empfangsbestätigung der Bestellung zusenden. Jedoch erst mit der zusätzlichen Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax oder der Lieferung der bestellten Ware nimmt Flexoptix dieses Angebot zum Vertragsabschluss an. Erst dann kommt ein Kaufvertrag zustande.

2.2 Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden. Flexoptix ist berechtigt, innerhalb von 30 Werktagen  Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen.

2.3 Für alle Bestellungen bedarf es einer Einwilligung von Flexoptix und die Voraussetzung der verfügbaren Waren.

2.4 Flexoptix weist daraufhin, dass Stornierungen von Bestellungen nur in Ausnahmefällen und mit der expliziten Bestätigung durch Flexoptix akzeptiert werden können.

2.5 Bei einem Kauf über die Webseite von Flexoptix verpflichtet sich der Besteller, dass alle Angaben, die gegenüber Flexoptix gemacht wurden, den Tatsachen entsprechen. Der Besteller hat die Möglichkeit über

die Webseite von Flexoptix zu bestellen:  www.flexoptix.net/
per E-Mail zu bestellen: order@flexoptix.net
per Fax zu bestellen: +49 6151 62904-99

 

 

3. UMFANG UND LIEFERPFLICHT

3.1 Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Flexoptix ist berechtigt, von der Bestellung abweichende Vertragsprodukte zu liefern, wenn die Produktänderung die technische Leistungsfähigkeit und die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt und - falls ein bestimmtes Design vereinbart war - das äußere Erscheinungsbild der Vertragsprodukte nicht betroffen ist.

3.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt vorbehalten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder der Besteller nachweist, dass die Teillieferung für ihn ohne Interesse ist.

3.4 Die Angabe von Messwerten versteht sich ohne Einwirkung etwaiger Interferenzen oder sonstiger Störungen aus der Umwelt.

 

 

4. PREISE & PRODUKTBESCHREIBUNG

4.1 Alle Preise verstehen sich ab Darmstadt, sofern nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Die Preise für Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Sämtliche Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben u. ä. trägt der Besteller.

4.3 Der Besteller trägt die Transportkosten ab Darmstadt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Flexoptix berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

4.4 Die Anlieferung und Aufstellung der Geräte sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Bestellers.

4.5 Der angebotene Preis beruht auf den zur Zeit der Bestellung gültigen Herstellerpreislisten, bzw. Material-, Energie- und Lohnkosten. Wird die Lieferung des bestellten Gegenstandes erst zu einem Zeitpunkt gewünscht, der mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss liegt, so wird der Preis, falls sich in der Zwischenzeit diese Kosten erhöht haben, nach oben prozentual angepasst. Dies gilt ebenfalls für spezifische Kundenforderungen durch deren Anweisung zusätzliche Aufwand entsteht oder bei Versäumnis des Bestellers alle nötigen Informationen an Flexoptix weiterzuleiten.

4.6 Auch bei bestätigten Aufträgen behält sich Flexoptix nach billigem Ermessen eine Anpassung der Preise vor, wenn im Zeitraum zwischen dem Datum der Bestellung des Kunden und dem Datum der Lieferung an ihn eine Abweichung der EUR - USD - Parität von mehr als 3 % nach unten eintritt.

4.7 Flexoptix ist stets bemüht alle Preisinformationen und Produktbeschreibungen auf der Webseite und im Onlineshop fehlerfrei aufzuführen. Sofern offensichtliche Fehler oder missverständliche Produktbeschreibungen aufgeführt werden, behält sich Flexoptix vor, den Vertrag trotz Bestellung und Bezahlung zu stornieren. Dem Besteller werden die Kosten umgehend erstattet, weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Sofern der Besteller die Ware trotz eines falsch deklarierten Preises kaufen möchte, hat dieser den von Flexoptix ermittelten Differenzbetrag zu bezahlen. Als offensichtlicher Fehler in Bezug auf den Preis, sind Angaben, die unter 10% des eigentlichen Preises aufgeführt werden.

 

 

5. ZAHLUNG

5.1 Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines der im Impressum der Flexoptix-Webseite gelisteten Konten zu erfolgen. Sollte der ausstehende Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig auf dem Konto von Flexoptix verbucht sein, werden Verzugszinsen in Höhe von  8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (Referenz Sparkasse Miltenberg Obernburg) fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Weiterhin ist Flexoptix berechtigt, bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.

5.2 Der Besteller hat die Möglichkeit per PayPal (Kreditkarte) oder per Überweisung zu bezahlen. Für Details zur Kreditkartenabrechnung wird auf die Webseite sowie die AGBs von Paypal verwiesen.

5.3 Rechnungen in einer Fremdwährung müssen auf das entsprechende Fremdwährungskonto überwiesen werden. Sofern dies nicht eingehalten wird, behält sich Flexoptix vor, die anfallenden Gebühren in Rechnung zu stellen. Bei Überweisung in einer Fremdwährung tragen beide Vertragsparteien die Gebühren der eigenen Bank.

5.4 Erhält Flexoptix erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über das Eintreten einer vorläufigen Insolvenz oder einer Insolvenz oder über sonstige Änderungen der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die die Zahlung gefährdet, kann auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele die Leistung bis zur vollständigen Zahlung verweigert und sofortige Zahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangt werden.

5.5 Bei Zahlungsverweigerung trotz Aufforderung Zug um Zug gegen Leistung ist Flexoptix berechtigt, ohne Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2 BGB vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und die Herausgabe bereits gelieferter Erzeugnisse unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig.

5.6 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, und die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt, wenn die Ansprüche des Bestellers schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

5.7 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Besteller mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 14 Tage in Verzug, so wird der gesamte Restbetrag sofort fällig und weitere Lieferungen werden gestoppt.

5.8 Flexoptix hält sich aus Sicherheitsgründen das Recht vor, Bestellern bei einer ersten Transaktion um eine Vorab-Überweisung (Vorkasse) zu bitten. Weiterhin wird das Recht vorbehalten, eine Transaktion aus Sicherheitsgründen zu stornieren, wenn unsere Versicherung oder unsere Abteilung zur Betrugsbekämpfung einen Betrug vermuten sollte.

 

 

6. LIEFERUNG

6.1 Für die Einhaltung der von Flexoptix angegebenen Versand- oder Lieferdaten oder Lieferfristen wird nur gehaftet, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die angegebenen Fristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Annahmeerklärung und Bestätigung des Auftrages, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben oder vor Schaffung aller sonstigen erforderlichen Voraussetzungen. Durch Änderungen eines Vertrages verlängern sich die in Aussicht genommenen Fristen entsprechend. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Flexoptix zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

6.2 Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so muss der Besteller schriftlich eine Nachfrist von zwei Monaten setzen und kann nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Stellt der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wird dieser im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf typische, unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des vereinbarten Preises des nicht gelieferten oder installierten Produktes begrenzt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur verlangt werden, wenn Flexoptix grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

6.3 Hat Flexoptix das Ausbleiben einer Lieferung nicht zu vertreten, da diese abhängig ist von der Selbstbelieferung der Flexoptix durch einen Vorlieferanten, und diese unterbleibt auf nicht nur vorübergehende Zeit trotz rechtzeitigem Abschluss des Deckungsgeschäftes und Wahrnehmung sämtlicher zur Verfügung stehender Einflussmöglichkeiten, ist Flexoptix ohne Schadensersatz zum Rücktritt berechtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Flexoptix das Unterbleiben zu vertreten hat.

 

 

7. ANNAHME, ABNAHME UND GEFAHRÜBERGANG

7.1 Der Besteller hat die Lieferung in jedem Fall unverzüglich nach Aufforderung anzunehmen. Die Annahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht an, so gerät er in Verzug und ist Flexoptix zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein und Bestellung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von einem Tag nach Erhalt der Lieferung, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert. Ist Gegenstand der Leistung von Flexoptix eine Installation, so wird Flexoptix dem Besteller nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme mitteilen. Für selbständige Funktionseinheiten kann Flexoptix Teilabnahmen verlangen. Nimmt der Besteller die Leistung von Flexoptix innerhalb dieser Frist nicht ab, so gilt die Leistung als abgenommen. Gründe, die seiner Ansicht nach einer Abnahme entgegenstehen, hat der Besteller innerhalb der Frist Flexoptix schriftlich mitzuteilen. Bei Übernahme der Installation/Inbetriebsetzung ist von beiden Parteien ein schriftliches Abnahmeprotokoll zu errichten.

7.2 Nimmt der Kunde die Lieferung trotz einer Mahnung mit Fristsetzung von 10 Tagen nicht an, oder storniert der Besteller eine verbindliche Bestellung, kann Flexoptix unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Kaufpreises für die durch die Bearbeitung der Bestellung entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn geltend machen. Der Schadensersatz vermindert sich entsprechend, soweit der Besteller nachweist, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so können nach Ablauf eines Monats nach dem vereinbarten Versendungstermin die Lagerkosten in nachgewiesener, marktüblicher Höhe berechnet werden.

7.4 Die Gefahr geht mit erster Übergabe von Flexoptix an einen Spediteur auf den Besteller über. Bei eigener Anlieferung durch Flexoptix geht die Gefahr mit dem Aufladen der Erzeugnisse auf das erste Transportfahrzeug auf den Besteller über. Sondervereinbarungen, z.B. Transportmittel, berühren nicht den Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so geht auch hier die Gefahr auf ihn über. Auf Wunsch können auf Kosten des Bestellers entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden.

7.5 Bei zur Reparatur oder zum Ersatz bestimmten Warenrücksendungen zu Flexoptix innerhalb der Gewährleistungszeit geht die Gefahr für den Besteller ab erster Übergabe des Bestellers an den von Flexoptix gewählten Spediteur über, die Transportkosten trägt hierbei Flexoptix. Bei Warenrücksendungen außerhalb der Gewährleistungszeit trägt der Besteller die Transportkosten selbst und kann den Spediteur, wie auch Transportmodalitäten selbst wählen.

 

 

8. HÖHERE GEWALT

8.1 Die Haftung für Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug ist im Falle von nach Vertragsschluss eintretender oder bekannt gewordener höherer Gewalt für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Ereignisse Höherer Gewalt sind u. a. innere Unruhe, Betriebsstörungen, Arbeiter-, unvermeidbarer Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare Verkehrsstörungen und behördliche Anordnungen.

8.2 Ereignisse Höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störungen und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht. Nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse ist die Flexoptix berechtigt, die vereinbarte Menge entsprechend später zu liefern. Nach Andauern der Ereignisse von drei Monaten oder bei dauernder Unmöglichkeit der Leistung kann Flexoptix von dem noch nicht erfüllten Vertragsteil zurücktreten.

8.3 Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten diese Rechtsfolgen für die ihn treffenden Verpflichtungen entsprechend.

 

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Die gelieferten Erzeugnisse verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Flexoptix im Eigentum der Flexoptix.

9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die im Eigentum der Flexoptix stehenden Erzeugnisse mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und ausreichend zu versichern.

9.3 Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräußerung der Erzeugnisse im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für die Flexoptix. Bei einer Verarbeitung mit fremden Waren durch den Besteller erwirbt Flexoptix an der neuen Sache Miteigentum in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

9.4 Ein etwaiger Weiterverkauf der Erzeugnisse hat unter Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen. Der Besteller überträgt schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherheitshalber auf die Flexoptix und hat auf Verlangen die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Übersteigt der Wert der geleisteten Sicherheit die Forderungen der Flexoptix gegen den Besteller insgesamt um mehr als 20%, so wird auf Verlangen des Bestellers der die Forderungsabsicherung übersteigende Teil zurückgewährt.

9.5 Der Besteller ist zur Einziehung der auf die Flexoptix übergegangenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen über diese Forderungen. Die Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Jede Vollstreckungsmaßnahme in Rechte der Flexoptix hat der Besteller unverzüglich zu melden. Kosten zur Abwehr der Vollstreckung hat der Besteller zu tragen.

9.6 Gerät der Besteller mit der Erfüllung von Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung in Verzug, so ist Flexoptix berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB von dem Vertrag zurückzutreten, die Rechte aus dem Vorbehaltseigentum geltend zu machen und Schadensersatz zu verlangen.

 

 

10. GEWÄHRLEISTUNG

10.1 Angaben von Flexoptix zu den Produkten und zu den Leistungen sind lediglich Beschaffenheitsangaben, wenn nicht Flexoptix ausdrücklich schriftlich bestimmte Eigenschaften des Produktes oder der Leistung zusichert oder garantiert.

10.2 Die gelieferten Erzeugnisse sind frei von mechanischen Defekten und Fehlern in der Ausführung. Gleiches gilt, soweit beauftragt, für die ordnungsgemäße Aufstellung der Erzeugnisse durch Flexoptix. Ausgenommen von jeder Zusicherung sind Verschleißteile sowie Schäden, die auf die typische Abnutzung, unsachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.

10.3 Erzeugnisse oder Teile davon, die innerhalb der Gewährleistungszeit Fehler aufweisen, werden nach Wahl von Flexoptix unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, sofern der Besteller die Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt hat. Der Besteller muss Flexoptix eine angemessene Frist für die Beseitigung der Fehler setzen. Soweit die Nacherfüllung innerhalb der Frist fehlgeschlagen ist, stehen dem Besteller die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Rücktritt. Minderung. Schadensersatz) offen, soweit deren weitere gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

10.4 Richtet der Besteller Reklamationen oder Warenrücksendungen an Flexoptix, ist der Besteller verpflichtet, die RMA-Vorschriften der Flexoptix zu beachten und einzuhalten. Dies umfasst insbesondere das Erbringen aller erforderlichen Informationen zur Fehlfunktonalität des Produktes, die ihm bekannt sind. Kommt der Besteller seiner Informations- und Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nach, ruht sein Gewährleistungsanspruch. Flexoptix kann dem Besteller die Ware entgeltlich zurücksenden, wenn dieser nach Fristsetzung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Beseitigung anerkannter Mängel erfolgt nach Wahl von Flexoptix entweder bei ihr, beim Hersteller oder eines Dritten, oder im Unternehmen des Bestellers.

10.5 Bei Reklamationen innerhalb der Gewährleistungszeit werden die Kosten der Aufwendungen, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlich werden, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die bei der Rücksendung und Reparatur oder dem Ersatz der Ware entstehen, von Flexoptix getragen insofern der Kaufgegenstand in Deutschland verblieben ist.

Wird der Kaufgegenstand nach der Lieferung durch Flexoptix ins Ausland verbracht, erfolgt eine Nachlieferung bzw. Nachbesserung durch Flexoptix nur, wenn der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt.

Bei Reklamationen außerhalb der Gewährleistungszeit werden vorgenannte Kosten vom Besteller getragen.

10.6 Durch die Instandsetzung oder Nachbesserung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Im Falle der Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist neu.

10.7 Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme.

10.8 Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst oder an Rechtsgütern des Bestellers entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden, sind ausgeschlossen, sofern sich Flexoptix nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten oder den schadensauslösenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

10.9 Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet werden. Zur sachgemäßen Behandlung gehört u.a. die erforderliche und vom Besteller nachzuweisende Einhaltung der Einbau-, Bedienungs- und Wartungsvorschriften.

10.10 Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

10.11 Dem Besteller ist bekannt, dass weitergehende Datenverluste durch mindestens einmal tägliche Datensicherungen vermieden werden können und dass Flexoptix unter keinen Umständen für die Datenverluste haftet, die aus unterlassenen Datensicherungen resultieren.

 

 

11. HAFTUNG

11.1Flexoptix hat den Inhalt der Webseite und Angebote nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und zum Zeitpunkt des Erstellens geprüft. Flexoptix bittet um Verständnis, dass dennoch keine Gewähr für die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen (sowohl eigener als fremder Autoren) übernommen werden kann.

11.2 Flexoptix haftet für eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen dem Grunde nach, wenn wesentliche Vertrags- oder übliche Verkehrspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf die typischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Besteller besteht nicht.

11.3 Außerhalb der Lieferverpflichtung haftet Flexoptix für einfache Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen nicht.

11.4 Die Haftung von Flexoptix für eigenes vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten und das seiner Erfüllungsgehilfen sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

11.5 Mitarbeiter von Flexoptix, die dem Besteller gegenüber als Erfüllungsgehilfen von Flexoptix tätig werden, haften im Falle einfacher Fahrlässigkeit dem Besteller nicht persönlich.

11.6 Unberührt bleibt die Haftung von Flexoptix sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden bei pflichtwidriger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

 

12. SOFTWARE-BERATUNGSLEISTUNGEN

12.1 Bei Verträgen, die Software- oder Beratungsleistungen (mit-)beinhalten, soll vor Erbringung dieser Leistungen, spätestens jedoch in der letzten Leistungsphase, von beiden Parteien ein Pflichtenheft als Grundlage der dann zu erbringenden Leistungen vereinbart werden. Dies gilt bei Änderungen oder Ergänzungen derartiger Verträge entsprechend.

12.2 Bei Serien- und Standardsoftware gilt die Lieferspezifikation der Flexoptix als Pflichtenheft im Sinne der vorstehenden Ziffer.

12.3 Der Besteller hat nur Anspruch auf Aushändigung der Programmunterlagen der Anwendersoftware, sofern diese speziell für ihn entwickelt worden ist, insofern er die vollen Projektierungs-, Programmier- und Datenerfassungskosten gezahlt hat und insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart worden ist.

12.4 Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungen auszuschließen.

12.5 Flexoptix übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Bestellers genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

12.6 Die Flexoptix zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten verwahrt Flexoptix mit eigenüblicher Sorgfalt, unbeschadet der Verpflichtung des Bestellers, Flexoptix übergebene Daten zum Zwecke ihrer Rekonstruierbarkeit auch bei sich zu verwahren.

 

 

13. SCHUTZRECHTE UND VERTRAULICHKEIT

13.1 Sollte ein Dritter dem Besteller gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Erzeugnisse geltend machen, so ist der Besteller zur sofortigen Mitteilung verpflichtet. Flexoptix ist berechtigt, gegebenenfalls mit Unterstützung des Bestellers, aber auf eigene Kosten, alle Verhandlungen über die Beilegung oder einen daraus entstehenden Prozess zu führen.

13.2 Sind die gelieferten Erzeugnisse nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller Flexoptix von allen Forderungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und Kosten freizustellen, die aufgrund von Verletzungen von Patenten, Warenzeichen oder Gebrauchsmustern von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind Flexoptix angemessen zu bevorschussen.

13.3 Flexoptix verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von als vertraulich zu bezeichnenden Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Beide Parteien haben alle Unterlagen und Informationen, die sie bei und in Erfüllung eines Vertrages erhalten, so lange vertraulich zu behandeln, wie sie nicht allgemein bekannt geworden sind.

13.4 Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung eines Vertrages bestehen und sind bei zulässiger Weitergabe von Unterlagen und Informationen an Dritte auch diesen aufzuerlegen.

 

 

14. EIGENTUMSRECHTE

14.1 An sämtlichen von Flexoptix vor oder nach Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behält sich Flexoptix Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.

 

 

15. SERVICELEISTUNGEN

15.1 Für die Durchführung von Dienstleistungen wie die Installation von Geräten, Wartung, Generalüberholung und Reparatur hat der Besteller alle Vorkehrungen zu treffen, die für einen ungehinderten Beginn und eine zügige Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Es ist allein Sache des Bestellers, für eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen zu sorgen.

15.2 Die Preise für die Dienstleistungen bestimmen sich nach den jeweils gültigen Angebotskonditionen von Flexoptix.

15.3 Im Übrigen gelten für die Serviceleistungen, insbesondere für Gewährleistung und Haftungsbeschränkung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Serviceleistungen ist ausgeschlossen.

 

 

16. EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNGEN

16.1 Von Flexoptix gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Besteller vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in System integrierter Form - ist für den Besteller unter Umständen genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Besteller muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft. 65760 Eschborn/Taunus, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Besteller den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Besteller in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

16.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Besteller an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Flexoptix, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Besteller haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Flexoptix.

 

 

17. SORGFALTSPFLICHTEN DES BESTELLERS BZW. KUNDEN

17.1 Die Besteller handeln bei allen Transaktionen, die sie über den Flexoptix Onlineshop tätigen, immer im Namen des Kunden (welcher das Unternehmen selbst ist).

17.2 Der Besteller muss sicherstellen, dass seine Firma alle technischen Anforderungen für den Zugang des Onlineshops erfüllt. Flexoptix haftet nicht für Verluste, die auf Grund von technischen Unvereinbarkeiten oder Systemfehlern entstehen. Weiterhin hat der Besteller (das Unternehmen) Sorge zu tragen, dass die bevollmächtigten Besteller die Login-Daten nicht an Dritte weiter geben.

17.3 Besteller, die nicht mehr bevollmächtigt sind, den Kunden zu vertreten oder nicht mehr bei ihm angestellt sind, dürfen keine Login-Information für den Zugang des Kunden zum Onlineshop nutzen. Bevollmächtigte Vertreter müssen im Falle einer Kenntnisnahme der Login-Information durch nicht (mehr) bevollmächtigte Personen die Login-Daten unverzüglich ändern.

 

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1 Der Besteller kann Ansprüche gegen Flexoptix nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Flexoptix abtreten.

18.2 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten in erster Linie die Sondervorschriften für Handelsgeschäfte sowie etwaige Handelsbräuche.

18.3 Erfüllungsort ist Flexoptix Darmstadt. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Flexoptix ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

18.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Flexoptix und dem Besteller ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG), das UN-Kaufrecht (CISG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.